Wohnung und Mietpartei getrennt erfassen

Legen Sie eine Wohnung nur einmal an. Darunter stehen Vormieter, Nachmieter und gegebenenfalls weitere aufeinanderfolgende Verträge. Die Wohnfläche wird durch einen Mieterwechsel weder größer noch kleiner. Wird dieselbe Wohnung versehentlich zweimal in die Hausliste aufgenommen, wächst dagegen der Nenner und verändert die Kosten aller anderen Wohnungen. Notieren Sie Beginn und Ende jedes Vertrags anhand der Unterlagen. Die tatsächliche Anwesenheit ist für die hier betrachteten zeitanteiligen kalten Kosten nicht maßgeblich. Eine frühere Schlüsselrückgabe oder spätere Möbelanlieferung sollte deshalb nicht ohne Prüfung an die Stelle der richtigen Vertragsdaten treten. Bei unklaren Übergängen klären Sie zuerst die zeitliche Zuordnung.

Ein Beispiel mit einer Lücke rechnen

Der ganzjährige Anteil einer Wohnung an den geprüften kalten Kosten beträgt 730 Euro. Im Nichtschaltjahr 2025 endet Vertrag A am 30. April, nach 120 Tagen. Vertrag B beginnt am 1. Juni und läuft 214 Tage bis Jahresende. Der Mai umfasst 31 Leerstandstage. Bei tagweiser Aufteilung entstehen 240 Euro für A, 428 Euro für B und 62 Euro Eigentümeranteil. Die Tageskontrolle lautet 120 + 214 + 31 = 365; die Geldkontrolle 240 + 428 + 62 = 730 Euro. Rechnen Sie nicht nur 334 vermietete Tage als Nenner. Sonst würden die beiden Mietparteien gemeinsam auch die Lücke finanzieren.

Vorauszahlungen dem richtigen Vertrag zuordnen

Führen Sie die Zahlungen je Partei getrennt. Hat A 280 Euro und B 400 Euro für die betrachteten Kosten vorausgezahlt, erhält A rechnerisch 40 Euro Guthaben; B hat 28 Euro Nachzahlung. Der Eigentümeranteil bleibt 62 Euro und wird nicht mit dem Guthaben des Vormieters verrechnet. Kontrollieren Sie bei einer Überweisung im Übergangsmonat den Verwendungszweck und die Buchungszuordnung. Ein Zahlungseingang nach Vertragsende kann noch den vorherigen Vertrag betreffen. Alte offene Miete, Kaution und Vorauszahlungen sollten nicht in einem einzigen Saldo verschwinden. HausSaldo berücksichtigt nur den von Ihnen eingetragenen Vorauszahlungsbetrag und löst solche Zuordnungsfragen nicht automatisch.

So wird der Wechsel im Pilot abgebildet

Fügen Sie in HausSaldo unter derselben Wohnung eine weitere Mietpartei hinzu und geben Sie die geprüften Vertragstage ein. Der Rechner prüft, ob ihre Summe das Kalenderjahr überschreitet, und weist verbleibende Tage dem Eigentümer zu. Er kennt keine Start- und Enddaten; mögliche Überschneidungen müssen Sie daher selbst ausschließen. Bewahren Sie die Datumsliste beim Entwurf auf. Verbrauchswerte bei einem Nutzerwechsel gehören in ein gesondertes Verfahren. Insbesondere eine tagweise Verteilung sämtlicher Heizkosten ist nicht durch dieses Beispiel gedeckt. Die Einzelergebnisse im gemeinsamen Entwurf sind außerdem eine interne Übersicht; eine fertige Empfängerabrechnung muss passend zur jeweiligen Partei zusammengestellt werden.

Eine Zeitleiste je Wohnung aufbewahren

Ergänzen Sie die Tageszahlen um eine kleine Zeitliste außerhalb des Rechners: Beginn, Ende, Parteikürzel und Anlass eines freien Abschnitts. Prüfen Sie die Übergänge direkt nebeneinander. Endet ein Vertrag am dreißigsten Tag eines Monats, muss ein nachfolgender Vertrag nicht zwangsläufig am nächsten Tag beginnen; eine Lücke kann tatsächlich bestehen. Die Summe allein beweist deshalb keine richtige Verteilung. Ihre Zeitliste erklärt zusätzlich, wo die Tage liegen, und macht die eingegebenen Zahlen später anhand konkreter Dokumente wieder überprüfbar.

Häufige Fragen

Kann ich die Wohnung für den Nachmieter kopieren?

Nein. Erfassen Sie die weitere Partei innerhalb derselben Wohnung. Sonst zählt die Wohnfläche doppelt.

Findet der Rechner überschneidende Datumsintervalle?

Nein, er verarbeitet Tageszahlen. Sie bestätigen selbst, dass die zugrunde liegenden Vertragszeiträume nicht überlappen.

Quellen und weiterführende Informationen