Den Kostenkreis vollständig lassen

Beginnen Sie mit der vollständigen Wohnungsliste und markieren Sie den Status getrennt davon. Vermietet, leer und selbst genutzt beschreiben die Zuordnung, nicht die Existenz einer Fläche. Bei einer Flächenrechnung für das gesamte Wohnhaus gehören die relevanten Flächen in einen gemeinsamen Nenner. Wird die leere Wohnung aus der Liste gelöscht, steigt der relative Anteil der übrigen Wohnungen. Das ist ein anderer Rechenweg als eine gesonderte Eigentümerzuordnung. Für besondere Kostenkreise, Verbrauch, einzelne vertragliche Vereinbarungen und Mischgebäude können weitere Fragen entstehen. Dieser Ratgeber erläutert bewusst den einfachen kalten Flächenfall und ersetzt keine Prüfung solcher Sonderkonstellationen.

Ganzjähriger Leerstand als einfache Probe

Ein Haus enthält drei gleich große Wohnungen mit jeweils 60 Quadratmetern. Geprüfte Jahreskosten von 1.800 Euro werden nach Fläche verteilt. Jede Wohnung trägt 600 Euro. Steht die dritte Wohnung das ganze Jahr leer, bleiben für die beiden Mietparteien zusammen 1.200 Euro und für den Eigentümer 600 Euro. Würden nur die vermieteten 120 Quadratmeter verwendet, müsste jede Mietpartei 900 Euro tragen. Die Kontrollprobe zeigt eine Differenz von 300 Euro je Partei. Der Fehler entsteht im Nenner, nicht beim Runden. Geben Sie im Rechner die leere Wohnung deshalb mit ihrer tatsächlichen Fläche und ohne Mietpartei ein.

Teilweisen Leerstand tagweise abgrenzen

Hat dieselbe dritte Wohnung einen Jahresanteil von 600 Euro und ist sie 219 von 365 Tagen vermietet, erhält die Mietpartei 360 Euro Kostenanteil. Für 146 Tage bleiben 240 Euro beim Eigentümer. Vorauszahlungen werden anschließend nur vom Mieteranteil abgezogen. Bei 390 Euro geleisteten Vorauszahlungen entsteht ein Guthaben von 30 Euro; der Eigentümeranteil ändert sich dadurch nicht. Notieren Sie die leeren Tage anhand der Vertragslücken und kontrollieren Sie die Jahressumme. Renovierungstage zwischen zwei Verträgen dürfen nicht einfach dem Nachmieter zugeschlagen werden. Welche Vertragsdaten dafür im konkreten Fall gelten, muss aus Ihren Unterlagen hervorgehen und kann bei Streit eine fachliche Prüfung erfordern.

Eigennutzung und Verbrauch getrennt behandeln

HausSaldo bündelt unzugeordnete Tage unter „Eigentümer / Leerstand“. Das umfasst im Rechenentwurf auch eigene Nutzung ohne Mietpartei. Wenn Sie intern zwischen beiden unterscheiden wollen, führen Sie eine ergänzende Zeitliste; der Pilot speichert diese Unterscheidung nicht. Er berechnet außerdem keine Verbrauchskosten. Eine unbewohnte Wohnung kann beispielsweise dennoch Grund- oder Bereitschaftsanteile anderer Systeme auslösen, deren Verteilung eigenen Regeln folgt. Übertragen Sie daher einen Nullverbrauch nicht auf alle Rechnungen des Hauses. Prüfen Sie zuletzt jede Gesamtsumme: Mieteranteile plus Eigentümeranteile müssen die eingegebenen Kosten ergeben. Ein Eigentümeranteil ist ein Ergebnis der Aufteilung und keine zusätzliche Kostenposition, die nochmals verteilt werden soll.

Die Eigentümerzeit intern erklären

Halten Sie neben der Tageszahl kurz fest, ob eine Wohnung unvermietet, selbst genutzt oder zwischen Verträgen noch nicht zugeordnet war. Diese Kategorien ändern im einfachen Pilotmodell den ausgewiesenen Eigentümeranteil nicht, helfen aber bei späteren Rückfragen. Eine versehentlich fehlende Mietpartei sieht im Rechner zunächst genauso aus wie tatsächlicher Leerstand. Vergleichen Sie die Eigentümerzeilen daher mit dem wirklichen Jahresverlauf. Wenn Sie dort unerwartet fast ein ganzes Jahr finden, prüfen Sie zuerst die Eingabe, bevor Sie den Betrag als belastbares Ergebnis übernehmen.

Häufige Fragen

Wie erfasse ich eine ganzjährig leere Wohnung?

Legen Sie die Wohnung mit Fläche an und entfernen Sie gegebenenfalls die Beispielmietpartei. Alle Jahrestage werden dem Eigentümer zugeordnet.

Darf ich Eigentümerkosten erneut als Ausgabe eintragen?

Nein. Der errechnete Eigentümeranteil ist bereits Teil der Jahreskosten. Ein erneuter Eintrag würde diese Kosten verdoppeln.

Quellen und weiterführende Informationen