Den Schlüssel aus der Grundlage ableiten

Prüfen Sie für jede Kostenart die maßgebliche Vereinbarung und § 556a BGB. Der dortige Ausgangspunkt für viele Wohnraummietverhältnisse ist die Wohnfläche; erfasster Verbrauch und Sonderregeln verlangen eine eigene Betrachtung. Für vermietetes Wohnungseigentum enthält Absatz 3 eine besondere Regel. Wählen Sie deshalb im Rechner nicht einfach den Schlüssel, dessen Ergebnis angenehmer aussieht. Halten Sie neben der Kostenart fest, weshalb Fläche oder Wohneinheiten verwendet werden darf. Die Auswahl im Formular ist eine Recheneinstellung und keine Bestätigung ihrer rechtlichen Zulässigkeit. Wenn sich die Grundlage nicht bestimmen lässt, ist zuerst diese Frage zu klären.

Flächenschlüssel mit Kontrollrechnung

Bei zwei Wohnungen mit 40 und 80 Quadratmetern beträgt die Gesamtfläche 120 Quadratmeter. Eine Rechnung von 900 Euro ergibt nach Fläche 300 Euro für die kleine und 600 Euro für die große Wohnung. Der Anteil von 40 / 120 ist ein Drittel; er sollte nicht vorzeitig als 33 Prozent gespeichert werden. Sonst fehlen bereits in diesem kleinen Beispiel drei Euro. Lassen Sie den Bruch bis zum Endbetrag stehen. Notieren Sie auch die Gesamtfläche im Ausdruck. Nur die Angabe eines Prozentsatzes verschleiert, ob sämtliche Wohnungen einbezogen wurden. Eine leere Wohnung bleibt im einfachen Flächenszenario mit ihrer Fläche Bestandteil des Nenners.

Wohneinheiten verteilen anders

Ist eine Verteilung nach Wohnungen für die betreffende Position zulässig vereinbart, tragen im gleichen Haus beide Wohnungen je 450 Euro. Die Größe spielt in dieser Rechnung keine Rolle. Der Nenner lautet zwei Wohnungen, nicht die Anzahl der aktuellen Mietparteien. Wechseln in einer Wohnung innerhalb eines Jahres die Mieter, entsteht dadurch keine dritte Wohneinheit. Erst der Jahresanteil der Wohnung wird auf die jeweiligen Vertragstage aufgeteilt. Bei 146 von 365 Tagen wären das 450 × 146 / 365 = 180 Euro. Die verbleibenden 270 Euro gehören zu den anderen Zeitabschnitten derselben Wohnung und dürfen nicht nochmals auf das gesamte Haus verteilt werden.

Verschiedene Kosten brauchen getrennte Zeilen

HausSaldo erlaubt je Position Fläche oder Wohneinheiten. Eine Versicherung nach Fläche und eine andere zulässig vereinbarte Position nach Einheiten bleiben dadurch getrennt nachvollziehbar. Der Rechner zeigt die Brüche und Vertragstage im Detail. Er unterstützt keinen Personenmaßstab, keine Verbrauchseinheiten und keine frei definierten Gewichtungen. Ersetzen Sie fehlende Funktionen nicht durch künstliche Quadratmeterwerte: Das würde die Beschriftung der Abrechnung unrichtig machen. Für einen Vergleich können Sie zwei hypothetische Entwürfe rechnen, müssen aber die gültige Variante anhand Ihrer Unterlagen bestimmen. Vor Versand prüfen Sie außerdem, ob alle Positionen tatsächlich denselben Gebäudekreis betreffen; ein anderer Kostenkreis benötigt möglicherweise einen anderen Nenner.

Den Nenner auf dem Ausdruck vorlesen

Lesen Sie den Rechenweg als vollständigen Satz: „Diese Wohnung trägt sechzig von insgesamt hundertfünfzig Quadratmetern für zweihundertdreiundneunzig von dreihundertfünfundsechzig Tagen.“ Dadurch fallen unpassende Einheiten häufig schneller auf als in einer Zahlenkolonne. Prüfen Sie insbesondere, ob Sie Wohnungen und Mietparteien verwechselt haben. Der Nenner zählt bei einem Wohnungsschlüssel den Bestand, während mehrere Parteien aufeinanderfolgende Zeiten derselben Wohnung vertreten können. Bewahren Sie den Zusammenhang zwischen Wohnung und Parteien im Ausdruck auf; eine flache Namensliste würde diese Beziehung unnötig verdecken.

Häufige Fragen

Kann ich Personen als Quadratmeter eingeben?

Nein. Der Ausdruck würde einen Flächenschlüssel behaupten. Für Personen- oder Verbrauchsmaßstäbe benötigen Sie eine dafür geeignete Berechnung.

Warum verwendet jede Zeile einen eigenen Schlüssel?

Weil die zulässige Verteilung je Kostenart unterschiedlich sein kann. Eine einzige globale Auswahl wäre bei solchen Gebäuden nicht ausreichend.

Quellen und weiterführende Informationen