Zähler und angeschlossene Verbraucher prüfen
Suchen Sie die Stromrechnung und notieren Sie Zählernummer, Zeitraum und die bekannten angeschlossenen Verbraucher. Treppenhaus- und Außenbeleuchtung können gemeinsam gemessen sein, während eine Heizungsanlage oder private Steckdose weitere Verbräuche erzeugt. § 2 Nummer 11 BetrKV behandelt Beleuchtung. Der Pilot bietet deshalb eine konkret bezeichnete Beleuchtungsposition und keinen frei interpretierbaren Sammelposten für beliebigen Hausstrom. Lassen Sie bei Unklarheit die Zuordnung fachkundig prüfen. Führen Sie keine eigenen Arbeiten an elektrischen Anlagen aus, um einen Kostenanteil zu schätzen. Eine bloße neue Überschrift auf der Rechnung ändert weder den tatsächlichen Verbrauch noch seine richtige Zuordnung.
Rechnung, Abschläge und Jahresergebnis unterscheiden
Eine Stromjahresrechnung weist oft Verbrauchskosten, Grundpreis, bereits gezahlte Abschläge und eine Restforderung oder Erstattung aus. Für die Kostenbasis ist die geprüfte Jahresleistung maßgeblich; die Restforderung allein ist nicht automatisch der Jahresbetrag. Im Beispiel kostet die zugeordnete Beleuchtung insgesamt 600 Euro. Der Eigentümer hat 540 Euro Abschläge gezahlt und zahlt noch 60 Euro nach. Würden nur die 60 Euro im Betriebskostenentwurf erfasst, fehlten 540 Euro. Würden 600 Euro und alle Abschläge zusätzlich eingetragen, wäre die Leistung doppelt berücksichtigt. Übertragen Sie daher die sachlich richtige Jahreskostensumme und halten Sie den Zahlungsausgleich davon getrennt.
Den passenden Anteil rechnen
Bei 600 Euro geprüften Beleuchtungskosten und 150 Quadratmetern Gesamtwohnfläche trägt eine Wohnung mit 60 Quadratmetern ganzjährig 240 Euro. Ist dieselbe Wohnung nur 292 von 365 Tagen vermietet, entstehen 192 Euro Mieteranteil und 48 Euro Eigentümeranteil. Eine andere Position wie Heizungsbetriebsstrom wird nicht einfach in diese Rechnung aufgenommen, weil sie ebenfalls in Kilowattstunden anfällt. Ihre Abgrenzung gehört zum entsprechenden fachlichen Abrechnungssystem. Das Beispiel setzt voraus, dass der Beleuchtungsbetrag vorher sauber ermittelt wurde. Die Anzahl der Lampen, die Wohnungsanzahl oder die Anzahl der Bewohner wird im Flächenbeispiel nicht zusätzlich als weiterer Faktor verwendet.
Technische Änderungen im Jahresvergleich erklären
Wenn neue Leuchten, Zeitsteuerungen oder zusätzliche Verbraucher eingerichtet wurden, notieren Sie das Änderungsdatum in Ihren Arbeitsunterlagen. Ein gestiegener Eurobetrag kann aus Verbrauch, Tarif oder Grundpreis entstehen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Rechnungsendbetrag, sondern auch den zugeordneten Verbrauch und die Preisbestandteile. Die Kosten einer Installation oder Reparatur sind dabei nicht automatisch laufende Beleuchtungsstromkosten. HausSaldo prüft keine technischen Daten und verarbeitet keine Zählerstände. Es verteilt den eingegebenen geprüften Jahresbetrag mit Fläche oder einem anderweitig zulässigen Wohneinheitenschlüssel. Bewahren Sie die Zählerzuordnung bei den Belegen auf, damit sich die konkrete Position später ohne Vermutungen erläutern lässt.
Den Preisvergleich in seine Bestandteile zerlegen
Notieren Sie zu zwei Vergleichsjahren Verbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis getrennt. Ein unveränderter Verbrauch kann bei höherem Tarif zu mehr Euro führen; umgekehrt kann eine Einsparung einen Preisanstieg teilweise ausgleichen. Eine reine Prozentzahl für den Endbetrag erklärt diese Entwicklung nicht. Prüfen Sie, ob der Abrechnungszeitraum gleich lang ist und dieselben Verbraucher umfasst. Diese technische Plausibilitätskontrolle ersetzt keine Tarifberatung, hilft aber dabei, einen falschen Zähler oder eine irrtümlich übernommene Teilrechnung frühzeitig zu erkennen.
Häufige Fragen
Soll ich nur die Stromnachzahlung eingeben?
Nein, wenn Sie damit die Jahreskosten abbilden wollen. Prüfen Sie die Gesamtkosten der zugeordneten Jahresleistung getrennt von den bereits gezahlten Abschlägen.
Unterstützt der Rechner einen gemischten Stromzähler?
Er kann den Verbrauch nicht auftrennen. Die sachgerechte Zuordnung zur Beleuchtung muss vor der Eingabe geklärt sein.